Podologie

– Definition

Was ist Podologie?

Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „die Lehre vom Fuß“.

Der Podologe wird als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.

Die Maßnahmen vom Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie (Erkrankung der Haut), Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen vorbeugende (präventive) und heilende (kurative) therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.

Seit 2002 ist der Titel „Podologe/in“ und die Bezeichnung „medizinischer Fußpfleger/in“ durch das Podologengesetz (PodG) gesetzlich geschützt und wird in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Nur die Personen dürfen sich so nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind.

Podologen arbeiten eng mit Ärzten der Diabetologie, Dermatologie, Orthopädie und Chirurgie und anderen Berufsgruppen wie Orthopädieschumacher und Physiotherapeuten zusammen.

Worin liegt der Unterschied eines Fußpflegers und einem Podologen?

Die kosmetische Fußpflege befasst sich mit den pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Beim Podologen liegt der Schwerpunkt bei der Behandlung von krankhaften Veränderungen am Fuß. Der Podologe verfügt über entsprechende Kenntnisse um Krankheiten am Fuß zu erkennen und selbstständig oder auf ärztlicher Anweisung zu behandeln.